FAQ

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Häufig gestellte Fragen

Wie ist die Rückerstattung durch meine Krankenkasse?

Für die Behandlungen NUWA erfolgt die Kostenübernahme durch die meisten Zusatzversicherung für Komplementär-/Alternativmedizin. Dabei befolgen wir die Abrechnungsbestimmungen der Krankenkassen für Komplementärmedizin Tarif 590. Der Anteil der Kostenübernahme durch die Zusatzversicherung ist sehr individuell gemäss Versicherungsvertrag geregelt. Wir empfehlen es, sich bei Deiner Krankenkasse über die Ansprüche für eine Kostenübernahme zu erkundigen.

Die Abrechnung zur Erstattung durch die Krankenversicherung wird Ihnen an Ihre private Adresse verschickt, die dann bei der Krankenkasse zur Rückforderung eingereicht werden kann.

Wie schnell kann ich einen Termin erhalten?

Wir tun unser Bestes Dir so schnell wie möglich einen Termin zu geben. Gib uns bitte Bescheid falls es sich um eine akute Situation handelt, die rasche Behandlung am gleichen Tag erfordert.

Was soll ich für den ersten Termin mitbringen?

Relevante medizinische Information, wenn Du darüber verfügst, helfen uns ein vollständiges Bild zu bekommen: z.B. Medizinisches Bildmaterial, Medikamentenplan, Schmerz- oder Anfallstagebuch, Arztüberweisung oder Verordnung. Und zudem Deine Krankenkassekarte.